(beschlossen auf der Vorstandssitzung am 14.12.2020)

§ 1 ZUSAMMENSETZUNG UND AUFGABEN

1. Der Vorstandsetzt sich nach § 6 der Satzung zusammen

2. Der Vorstand vertritt die Grüne Jugend Lübeck nach innen und außen. Er führt deren Geschäfte im Rahmen des Haushaltsplanes und auf der Grundlage der Beschlüsseder Mitgliederversammlungen.

3. Zeichnungsberechtigt für die Finanzangelegenheiten sind die Sprecher*innen, die/derSchatzmeister*inunddie/der Politische Geschäftsführer*in.

4. Jedes Vorstandsmitglied bekommt bei Beginn ihrer/seiner Vorstandstätigkeiten ein persönliches Mailkonto, welches ausschließlich für Zwecke genutzt werden darf, die dem Partei-oder Ortsgruppeninteresse dienlich sind. Die Nutzungsberechtigung des Mailkontos verfällt mit Ende der Amtszeit. Die Verwaltung dieser Konten ist Aufgabe der Politischen Geschäftsführung.

§ 2 BESCHLUSSFÄHIGKEIT UND BESCHLUSSFASSUNG

1. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse überdigitale Kommunikationsmedien(WhatsApp, Slack) sowie über seine Sitzungen und Digitalkonferenzen.

2. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist und fristgemäß eingeladen worden ist.

3. In digitalen Kommunikationsmedienist die absolute Mehrheit notwendig, in allen anderen die einfache Mehrheit der Anwesenden.

4. Über finanzwirksame Beschlüsse, die explizitdie Vorstandsarbeit betreffen, stimmt der Vorstand eigenständig ab.

5. Die Anwesenheit und Stimmberechtigung ist neben der physischen Anwesenheit auchdurch die digitale Teilnahme definiert.

§ 3  SITZUNGEN

1. Zu Beginn seiner Amtszeit legt der VorstandTermine für seine Sitzungen fest.Die politische Geschäftsführung kann in Rücksprache mit dem restlichen Vorstand Sitzungen an-und absetzen. Eine Sitzung des Vorstandes ist unverzüglich einzuberufen, wenn dies mindestens drei Mitglieder unter Nennung der zu beratenden Punkteverlangen.

2. Alle Vorstandsmitglieder müssen mindestens 24 Stunden im Vorhinein über Ort, Zeit und zuberatenden Punkte der Sitzung informiert werden.

3. Die Sitzungen des Vorstandes werden von der Politischen Geschäftsführungvorbereitet.

4. Die Sitzungen des Vorstandes gliedern sich in einen mitgliederöffentlichen undeinen nichtöffentlichen Teil. Am nichtöffentlichen Teil nehmen nurMitglieder desVorstandes teil.

5. Die Teilnahme eines MitgliedsdesBundesvorstandesder GRÜNEN JUGEND oder desLandesvorstandesder GRÜNEN JUGEND SCHLESWIG-HOLSTEIN sowie Mitgliedern der Ortsgruppeam öffentlichen Teil der Vorstandssitzung ist ausdrücklich erwünscht.

6. Rederecht auf den Sitzungen des Vorstandes haben alle Anwesenden.

7. Über die Sitzungen des Vorstandes ist ein Protokoll anzufertigen. Das Protokollmuss vomVorstandzeitnah genehmigt werden.

§ 4  ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

1. Die Presse-und Öffentlichkeitsarbeit wird von den Sprecher*innen politisch verantwortet. Nach bestem Wissen und Gewissen interpretieren sie die politischen Beschlüssevon der Ortsgruppeund gestalten gemeinsam mit allen Interessiertendie Presse-und Öffentlichkeitsarbeit.

§ 5  ÜBERGABE DER AMTSGESCHÄFTE

1. Wird ein neuer Vorstand gewählt, so hat der alte Vorstand für eine ordentliche Übergabe der Amtsgeschäfte zu sorgen.

2. Die Mitglieder des alten geschäftsführenden Vorstandes sind zur konstituierenden Sitzung des neuen Vorstandes einzuladen.

§ 6  INKRAFTTRETEN

1. Diese Geschäftsordnung tritt durch Beschluss des Vorstandes in Kraft.

2. Änderungen dieser Geschäftsordnung bedürfen der 2/3-Mehrheit der Mitglieder desVorstand

Für die Geschäftsordnung des Vorstandes als PDF HIER klicken