Grüne Jugend Lübeck warnt vor Listenführung zu trans* Personen
Am 23. März 2026 um 12:00 Uhr befasste sich der Petitionsausschuss des Bundestages mit der Petition „Meldewesen – Keine Führung eigener Register zur Erfassung von Transpersonen und nichtbinärer Personen“. Das Bundesinnenministerium hatte zum 1. April 2025 neue Datenblätter eingeführt, die den ehemaligen Namen und Geschlechtseintrag enthalten. Diese Datenblätter kommen aus Sicht mehrerer Interessenverbände einer Listenführung gleich und wurden seitdem zahlreich kritisiert. Schließlich sprach sich auch der Bundesratsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend dagegen aus und die Abstimmung über die Verordnung wurde von der Tagesordnung des Bundesrates gestrichen. Das Bundesinnenministerium hält allerdings weiter an der Verordnung fest.
Das Bundesinnenministerium, vertreten durch die Parlamentarische Staatssekretärin Daniela Ludwig (CSU), will weiterhin den ehemaligen Vornamen und Geschlechtseintrag auch nach Änderung durch das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) dauerhaft an staatliche Behörden weitergeben. Ludwig begründete dies damit, dass es der eindeutigen Identifikation von Personen diene, zeigte allerdings wenig Bereitschaft, andere Möglichkeiten in Betracht zu ziehen. „Die Möglichkeit, Namen und Geschlechtseinträge zu ändern, bestand bereits vor dem Selbstbestimmungsgesetz. Menschen sind dadurch weder abgetaucht noch verschwunden. Eine Weitergabe früherer Daten an Behörden ist daher offensichtlich nicht nötig, erhöht aber das Risiko von ungewollten Outings und ist diskriminierend.“, erklärt die Grüne Jugend Lübeck.
Auch die Angst von trans* Personen vor einem ungewollten Outing wurde thematisiert. Daniela Ludwig appellierte an die Opposition, dem deutschen Staat mehr zu vertrauen: „Ich bin da vielleicht anders als Sie durchaus vertrauensvoll dem deutschen Staat gegenüber unterwegs, dass ich mir denke, das kann schon funktionieren und wird auch funktionieren.“ Die Grüne Jugend Lübeck sieht das anders: „Diese Sichtweise lässt völlig außer Acht, dass nicht alle politischen Parteien wohlgesinnt gegenüber queeren Personen sind. Schon dieses Jahr hat die AfD realistische Chancen, Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt zu gewinnen. Die Bundesregierung darf es nicht zulassen, potenziellen zukünftigen rechtsextremen Regierungen das Werkzeug zur Verfolgung marginalisierter Gruppen in die Hand zu legen. Darüber hinaus muss die Bundesregierung auch gewährleisten, dass alle Staatsbediensteten in den Behörden ausreichend sensibilisiert sind, bevor sie von Vertrauen sprechen kann. Diese mögen nicht aus böser Absicht handeln könnten allerdings ohne diese Weiterbildung versehentlich jemanden outen.”
Ein Blick in die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zeigt darüber hinaus, dass eine pauschale Weitergabe solch sensibler Daten ein tiefer Einschnitt in die Rechte von trans* Personen ist. Eine Weitergabe an die Behörden muss immer einen Anlass haben, alles andere greift aus Sicht der Grünen Jugend Lübeck in die informationelle Selbstbestimmung von trans* Personen ein.
Die Grüne Jugend Lübeck fordert: „Das Bundesinnenministerium muss eine Lösung ausarbeiten, Personen eindeutig zu identifizieren, ohne dass dadurch trans* Personen diskriminiert werden. Fehlende Bereitschaft dies umzusetzen darf niemals als Rechtfertigung für Grundrechtsverletzungen und Diskriminierung dienen.“
